Nochmals: Entlastungsbeschluß für den WEG-Verwalter

04.09.2003
Mit Beschluss vom 17. Juli 2003 hat der BGH unter anderem Stellung genommen zu der Frage, ob die Entlastung des WEG-Verwalters grundsätzlich dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung widerspreche (so zuletzt BayObLG am 19.12.2002).

Der BGH verweist hierzu auf das auf eine langfristige Geschäftsbesorgung angelegte Vertragsverhältnis der WEG mit dem Verwalter, und dem zwingend notwendigen gegenseitigen Vertrauen als Grundlage für eine Zusammenarbeit. Die Bedeutung des Entlastungsbeschluss könne daher nicht allein auf den Verlust der Ansprüche der WEG gegen den Verwalter reduziert werden, vielmehr müsse auch die Vertragsbeziehung insgesamt und dessen Auswirkung auf die Zusammenarbeit berücksichtigt werden.

Zudem schließe der Entlastungsbeschluss nur von der Geltendmachung bekannter Ansprüche aus, ein Beschluss der in Kenntnis von Ansprüchen gegen den Verwalter die Entlastung erteile, sei schon immer ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gewesen.

Es bestehe daher keine Notwendigkeit, grundsätzlich davon auszugehen, dass der Entlastungsbeschluss nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspreche und daher unwirksam sei.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG