Immobilienrecht

Der Bereich des Immobilienrechts umfasst in unserer Beratung das Mietrecht (Wohnraum-, Gewerberaummiete und Pacht), das Makler- und Bauträgerrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Grundstückszivilrecht. Unsere Tätigkeit in den vorbenannten Rechtsgebieten besteht sowohl in beratenden und vertragsgestaltenden Aufgaben, wie auch in der Vertretung im Rechtsstreit vor allen Gerichten ausser dem Bundesgerichtshof.

Die Kosten der Rechtsberatung richten sich dabei nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG) oder individuellen Vergütungsvereinbarungen zwischen uns und unseren Mandanten.

Auf Grund unserer hohen und langjährigen Spezialisierung auf diesem Gebiet bieten wir den Mandanten eine problemorientierte Lösung für ihre Fragen.

Gerade die fortschreitende Verrechtlichung des alltäglichen Lebens, und die zunehmend unübersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Verträgen erfordern eine kompetente, auf den einzelnen Sachverhalt zugeschnittene Beratung.