Erbrecht

Die Vermögensübertragung im Rahmen der Erbfolge bietet ein Vielfaches an sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten. Bedauerlicherweise wird dies heute immer noch nicht komplett ausgeschöpft.

Wir bieten aufgrund unserer fundierten juristischen Ausbildung die Lösungsmöglichkeiten für die verschiedenartigsten Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung im Erbfall. Lösungsmöglichkeiten bestehen, sowohl für den Unternehmer, der seine Unternehmensanteile vererben oder vorab übertragen möchte, wie insbesondere auch für Grundstückseigentümer, oder Ehegatten, die eine sinnvolle Regelung ihrer Erbfolge beabsichtigen.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer sich im Erbfall ergebenden Ansprüche, beispielsweise bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Testamentsgestaltung oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Schließlich sind wir als Testamentsvollstrecker tätig, und aufgrund unserer anwaltlichen Unabhängigkeit und der stetig durch Weiterbildung gesicherten rechtlichen Kenntnisse in der Lage sinnvolle und ausgleichende Lösungen bei der Auseinandersetzung von Nachlässen herbeizuführen.