Haftungsverteilung beim Kauf von Bauerwartungsland

15.06.2004
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.04, AZ: V ZR 166/03, über die Frage zu urteilen, wer beim Kauf von Bauerwartungsland das Risiko trägt, dass ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan später nicht aufgestellt wird. Im zu entscheidenden Falle war ein Grundstück für ca. 15,00 DM pro Quadratmeter verkauft worden, da dann jedoch kein Bebauungsplan aufgestellt wurde, betrug der Wert des Grundstücks lediglich 1,56 DM pro Quadratmeter.

Die Käuferin hielt in diesem Fall den Vertrag für sittenwidrig und somit nichtig, hilfsweise begehrte sie die Anpassung des Preises auf den marktüblichen Preis von 1,56 DM pro Quadratmeter.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass beim Kauf von Bauerwartungsland gerade eine Unsicherheit über die Frage einer Planerstellung durch die Behörden immanent sei, der Käufer also das Risiko trage, dass ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan nicht erstellt wird. Abweichendes hiervon kann im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Ist keine abweichende Vereinbarung getroffen werden, so liegt auch kein Wuchergeschäft vor, die Käuferin schuldete den kompletten Kaufpreis.

Wir können daher auch mit diesem Fall nur erneut dazu raten, bei Kaufverträgen über Grundstücke dringend die Haftungsverteilung von einem Anwalt rechtlich prüfen zu lassen.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG