Abfindungen des Vermieters als Werbungskosten?

23.09.2003
Das Finanzgericht Köln hat Abstandszahlungen (Abfindungen) eines Vermieters an die Mieter, um diese zum Auszug aus dem Mietobjekt zu bewegen, als Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugelassen (Aktenzeichen: 8 K 155/00).

Diese Zahlungen stünden in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus der Vermietung, auch wenn der Vermieter nach Auszug der Mieter selbst in die Wohnung einziehe.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, so dass letztendlich der Bundesfinanzhof über die steuerliche Geltendmachung der Abstandszahlungen zu entscheiden hat.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG