Der Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts im Mietvertrag

11.02.2004
Der Bundesgerichtshof hat am 22. Dezember 2003 (Az: VIII ZR 81/03) entschieden, dass der Ausschluss des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters im Wohnraummietvertrag grundsätzlich zulässig sei.

Der Entscheidung lag ein Mietvertrag zu Grunde, in welchem die Mieter für 60 Monate auf ihr gesetzliche Kündigungsrecht verzichtet haben. Die Mieter im zu entscheidenden Fall hatten trotz dieser Klauseln vor Beginn des Mietverhältnisses den Mietvertrag gekündigt. Der Vermieter klagte mit Hinweis auf diese Klausel die ausstehenden Mietzahlungen ein.

Der BGH hat der Klage des Vermieters im vollen Umfang stattgegeben. Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sei zulässig. Auch auf eine Dauer von 60 Monaten. Allerdings hat der BGH dies ausdrücklich nur für eine individualvertragliche Klausel entschieden. Ob derartige Vereinbarungen auch formularvertraglich getroffen werden können bleibt daher offen.

Sollten Sie eine entsprechende Klausel im Mietvertrag wünschen, nehmen Sie unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch, um sich über die Vor- und Nachteile einer derartigen Klausel zu informieren, und eine solche rechtswirksam in ihren Vertrag einzufügen.

Nico Bergerhoff
Fachanwalt für Mietrecht und WEG